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Dossiernummer: Datum: 2. Oktober 1975 Sprache: fr
Art. 44 f., 48 OG. Ein summarisches Ausweisungsverfahren wegen Nichtbezahlung des Mietzinses innert der Frist des Art. 265 OR betrifft keine Zivilrechtsstreitigkeit, und die Ausweisungsverfügung ist kein berufungsfähiger Endentscheid.

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