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Dossiernummer: Datum: 19. Mai 1976 Sprache: de
Kurtaxe, Art. 4 und 46 Abs. 2 BV. Die Kurtaxe ist eine Steuer. Sie ist mit Art. 4 und 46 Abs. 2 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ausschliesslich dem Zwecke des Kurbetriebes dient und es sich um eine Steuer von geringer Höhe handelt (E. 2a). Art. 4 BV wird nicht dadurch verletzt, dass Passanten die Kureinrichtungen mitbenützen, wenn dem Verhältnis zwischen ihnen und den Kurgästen bei der Bemessung der Kurtaxe Rechnung getragen wird (E. 2c).

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