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Dossiernummer: Datum: 12. November 1976 Sprache: de
Entzug des Führerausweises. 1. Führerausweise, die von einer ausländischen Behörde ausgestellt worden sind, können in der Schweiz nicht entzogen werden. Dem Inhaber eines ausländischen Ausweises kann jedoch das Recht aberkannt werden, von seinem Ausweis in der Schweiz Gebrauch zu machen. 2. Zuständigkeit zur Anordnung der Administrativmassnahme, wenn der Betroffene keinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Dossiernummer: Datum: 12. November 1976 Sprache: de
Entzug des Führerausweises. - Der Verzicht auf die Vollstreckung des Führerausweisentzuges ist eine Massnahme, die weder im Gesetz vorgesehen ist, noch durch die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts gerechtfertigt wird (E. 3c, d). - Unvereinbarkeit des Vollstreckungsverzichtes mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit (E. 3e). - Unzulässigkeit, die Praxis des Vollstreckungsverzichtes als Gewohnheitsrecht zu betrachten (E. 3f).

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