Führerausweisentzug wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Beweislastverteilung. Einem Motorfahrzeugführer darf der Führerausweis nur entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen werden, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass er eine Verkehrsregelverletzung begangen hat. Wenn lediglich die Verkehrsregelverletzung festgestellt, der Führer aber nicht identifiziert werden kann, darf sich die Behörde nicht auf die Vermutung beschränken, dass der Halter des Fahrzeugs auch dessen Lenker im Zeitpunkt der Verkehrsregelverletzung gewesen sei und die Beweisführungspflicht für das Gegenteil dem Halter zuschieben. Mitwirkungspflichten des Halters bei der Abklärung des Sachverhalts und Folgen der Verletzung dieser Pflichten. Wenn die Angaben des Halters nicht unglaubwürdig sind und ihm auch nicht nachgewiesen werden kann, dass er das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt gelenkt hat, muss die Behörde auf jede Massnahme gegen ihn verzichten.