Art. 54 LMG; Art. 449 LMV. Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung der Gesetzmässigkeit einer auf Gesetzesdelegation beruhenden Verordnung des Bundesrates.
Art. 449 LMV, wonach aus Metall bestehendes Koch- und Essgeschirr und -besteck, etc., nicht aus Zink hergestellt sein darf, hält sich im Rahmen der dem Bundesrat durch Art. 54 LMG erteilten Kompetenz zum Erlass der nötigen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit.