Art. 33ter, 39 Abs. 2 und Abs. 3 AHVG, Art. 55ter AHVV, Art. 34quater Abs. 2 BV: Betrag des Zuschlages beim Rentenaufschub. Art. 55ter Abs. 3 AHVV, wonach der Betrag des Zuschlages bei der aufgeschobenen Rente der Preis- und Einkommensentwicklung nicht angepasst wird, ist gesetzes- und verfassungskonform.