Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 17. Mai 1956 Sprache: de
Der Rekurs an das Bundesgericht gemäss Art. 19 SchKG ist nur gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden nach Art. 17/18 (13), nicht gegen Entscheide richterlicher Instanzen (Art. 22; in casu Berufungsentscheid gemäss Art. 85 SchKG) zulässig.
Dossiernummer: Datum: 19. April 1956 Sprache: fr
Art. 55 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, vom 26. Februar 1935. Wann ist ein auf diese Bestimmung gestützter Rekurs zulässig? (Erw. 1). Kosten- und Entschädigungsfrage (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 19. Januar 1956 Sprache: de
Ausländerarrest (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG). Gültige Arrestprosequierung a) durch Klageanhebung am Arrestort binnen gesetzlicher Frist, b) nach Rückweisung dieser Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichtes, weil der aufrechtstehende Schuldner schon vor der Klageanhebung seinen Wohnsitz in die Schweiz, und zwar in einen andern Kanton, verlegt hatte: durch neue Klage am Wohnorte des Schuldners währendder gegen den Rückweisungsentscheid laufenden Appellationsfrist. - Art. 59 BV, Art. 278 Abs. 2 SchKG.

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