Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 17. Dezember 1957 Sprache: de
Konzernmarke, Begriff; Art. 6bis MSchG (Erw. 2). Zuteilung der Marke nach dem Wegfall des Konzernverhältnisses: Mangels vertraglicher Regelung kommt die Marke dem Unternehmen zu, dem sie nach den gesamten Umständen am nächsten steht (Erw. 4, 5). Markenmässiger Gebrauch ist auch möglich an blossem Bestandteil einer Sache (Erw. 4 b). Der Markeninhaber kann sich Dritten gegenüber auf den Ge. brauch der Marke durch den Erwerber der damit versehenen Ware ebenfalls berufen (Erw. 4 c).
Dossiernummer: Datum: 17. Dezember 1957 Sprache: de
Modellschutz, Schutzfähigkeit, Nachahmung. Begriff des Musters und Modells, Art. 2 MMG. Schutzfähigkeit von Polstermöbeln (Erw. 1). Inhalt des Modellschutzes, Art. 3 MMG (Erw. 2). Umfang des Modellschutzes, Begriff der Nachahmung, Art. 24 Ziff. 1 MMG (Erw. 3). Massgebend ist nicht das Erinnerungsbild, sondern die Vergleichung der nebeneinandergestellten Gegenstände (Erw. 3 a). Massgebend ist der Gesamteindruck (Erw. 3 c). Anforderungen an die Aufmerksamkeit bei der Vergleichung (Erw. 3 d).
Dossiernummer: Datum: 12. Dezember 1957 Sprache: de
Vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungs- oder -trennungsprozess. Art. 145 ZGB. Örtliche Zuständigkeit. 1. Prüfungspflicht des Richters (Erw. 1). 2. Ob die Ehefrau bei Anhebung ihrer Klage am Orte des Prozesses selbständigen Wohnsitz erworben hatte, ist bei schweizerischer Nationalität der Parteien ausschliesslich nach schweizerischem Recht zu entscheiden, auch wenn sich der Wohnsitz des Ehemannes im Ausland befindet (Erw. 2). 3. Die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes durch Vereinbarung gibt der Ehefrau kein Recht auf Begründung eines selbständigen Wohnsitzes. Tritt aber während des getrennten Lebens eines der in Art. 170 Abs. 1 ZGB berücksichtigten Gefährdungsmomente ein, so ist diese Vorschrift analog anzuwenden (Erw. 3). 4. Wann liegt Wohnsitznahme vor? (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 3. Dezember 1957 Sprache: de
Klage auf Ausstellung von Ersatztiteln für vernichtete Inhaberaktien. 1. Art. 971 OR. Wer ein Wertpapier kraftlos erklären lassen will, muss es durch Angabe besonderer Merkmale des Stückes so genau bezeichnen, dass es von Wertpapieren gleicher Gattung unterschieden werden kann (Erw. 1 und 2). Ein Entscheid, der ein nur der Gattung nach bezeichnetes Wertpapier kraftlos erklärt, ist nichtig (Erw. 3). 2. Art. 660 ff., 965 f. OR, Art. 2 ZGB. Bestehen die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs weiter, wenn seine Inhaberaktien vernichtet worden sind? (Erw. 4). Missbraucht die Aktiengesellschaft das Recht, wenn sie dem Aktionär, dessen Aktien vernichtet sind, aber wegen Unmöglichkeit der Angabe ihrer Nummern nicht kraftlos erklärt werden können, keine Ersatztitel ausstellt? (Erw. 5). 3. Auslegung eines auf Ausstellung von Ersatztiteln lautenden Rechtsbegehrens als Eventualantrag auf Feststellung der sich aus der Aktionäreigenschaft ergebenden Rechte (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 19. November 1957 Sprache: de
Adäquater Kausalzusammenhang zwischen vorschriftswidrigem Überholen und Zusammenstoss zweier aus der Gegenrichtung kommender Fahrzeuge. MFG Art. 37 Abs. 2 und 3, MFV Art. 46 Abs. 1 und 3, Art. 48 Abs. 1.
Dossiernummer: Datum: 8. November 1957 Sprache: de
Ein Verlöbnis liegt nur bei beidseitigem Eheversprechen vor, und es können Ansprüche aus Verlöbnisbruch grundsätzlich nicht mit Vorgängen begrundet werden, die sich vor der Verlobung ereignet haben. Art. 90 ff. ZGB.
Dossiernummer: Datum: 25. Oktober 1957 Sprache: de
Die Ehescheidung wegen Geisteskrankheit (Art. 141 ZGB) setzt voraus, dass die Geisteskrankheit zur Zeit der Klageeinleitung drei Jahre gedauert hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 15. Oktober 1957 Sprache: fr
Schadenersatz für Körperverletzung, Art. 46 OR. Ein dem Verletzten ausgerichteter Ruhegehalt ist auf den vom Haftpflichtigen zu ersetzenden Schaden nicht anzurechnen.
Dossiernummer: Datum: 10. Oktober 1957 Sprache: de
1. Auslegung eines Testaments. a) Grundsätze hiefür. b) Nachverfügung und Ersatzverfügung (Vermächtnis, Erbeinsetzung, Art. 487, 488 ZGB). 2. 2. Verzugszinsanspruch des Vermächtnisnehmers (bzw. seiner Erben) gegen den Testamentserben; er kann geltend gemacht werden a) gegen den vermächtnisbeschwerten Erben, auch wenn die Erbschaft vom Willensvollstrecker verwaltet wird, sowohl mit Feststellungs- als mit Leistungsklage, b) vom Zeitpunkt der Fälligkeit des Vermächtnisses an (Art. 562 Abs. 2 ZGB), jedenfalls von der Mahnung an (Art. 102 OR); c) auch bloss von einem Teil der Erben des Vermächtnisnehmers. d) Die Sperre seitens der Schweiz. Verrechnungsstelle gegenüber diesen steht der Inverzugsetzung nicht entgegen.
Dossiernummer: Datum: 9. Oktober 1957 Sprache: fr
Haftung der Versicherungsunternehmungen, welche die durch ausländische Motorfahrzeuge verursachten Schäden zu decken haben. BRB vom 28. Juni 1948, Art. 5 Abs. 2. Begriff der subsidiären Haftung im Sinne dieser Vorschrift.
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1957 Sprache: fr
Unlauterer Wettbewerb. 1. Bei der Beurteilung von Zeitungsannoncen ist der Gesamteindruck massgebend, den sie beim Publikum erwecken. Entsprechende Anwendbarkeit der für die Vergleichung von Marken geltenden Grundsätze (Erw. 2 a). 2. Für die Beurteilung des Charakters einer Werbeaktion kommt der Art ihrer Ankündigung entscheidende Bedeutung zu. Die Verwendung des Wortes "Festival", die Angabe des Datums, von dem an die angebotenen Vergünstigungen erhältlich sind und die ungefähre Bezifferung der zu Verteilung gelangenden Zugaben verleihen der so angekündigten Aktion den Charakter einer zeitlich begrenzten Massnahme (Erw. 2 b). 3. Die Ankündigung und Durchführung eines Verkaufs mit Gewährung besonderer Vergünstigungen, der einem bewilligungspflichtigen, tatsächlich aber nicht bewilligten Ausverkauf entspricht, sowie die Ausrichtung von branchefremden Zugaben verstossen, in ihrer Gesamtheit betrachtet, gegen die geschäftliche gute Treue (Erw. 2 b). 4. Der Wert der verteilten Zugaben ist an sich unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb belanglos (Erw. 2 b). 5. Begriff der ausverkaufsähnlichen Veranstaltung im Sinne der Vo vom 16. April 1947 über Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen (Erw. 2 c).
Dossiernummer: Datum: 23. September 1957 Sprache: de
Berufung und kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 57 Abs. 1 OG). Das Bundesgericht kann über die Zulässigkeit einer gestützt auf Art. 50 OG erklärten Berufung gegen einen auch mit kantonaler Nichtigkeitsbeschwerde angefochtenen Entscheid nicht vorweg entscheiden, selbst wenn das kantonale Prozessrecht die Nichtigkeitsbeschwerde nur insoweit zulässt, als der angefochtene Entscheid nicht der Berufung an das Bundesgericht unterliegt.
Dossiernummer: Datum: 11. Juli 1957 Sprache: it
Art. 197 OR, Gewährleistung für Sachmangel. Auf die Lebenserfahrung gestützte Auslegung einer tessinischen notariellen Klausel, wonach Liegenschaften "in ihrem den Vertragsparteien bekannten gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Zustand" verkauft werden. Begriff der "blossen Floskel".
Dossiernummer: Datum: 5. März 1957 Sprache: de
1. Internationales Privatrecht. Welches Recht ist auf die Verjährung anwendbar? (Erw. 1). 2. Art. 591 Abs. 1 OR. a) Die Veröffentlichung der Auflösung der Gesellschaft im Schweizerischen Handelsamtsblatt setzt die Verjährung gegen die Gesellschafter nur in Gang, wenn der Veröffentlichung eine gültige Eintragung im Handelsregister zugrunde liegt (Erw. 3). b) Art. 591 Abs. 1 schneidet dem Gesellschafter die Einreden aus Art. 127 ff. OR, die der Forderung als solcher entgegen3. Argehalten werden können, nicht ab (Erw. 4). 3. Art. 135 Ziff. 2 OR. Das Betreibungsbegehren unterbricht die Verjährung auch dann, wenn der Zahlungsbefehl am unrichtigen Ort ergeht, der Schuldner sich aber nicht dagegen beschwert (Erw. 5). 4. Art. 136, 593 OR. Die gegen die Kollektivgesellschaft wirkende Unterbrechung der Verjährung wirkt auch gegen die nicht ausgeschiedenen Gesellschafter (Erw. 6).

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