Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 22. Dezember 1965 Sprache: de
Verlust des Schweizerbürgerrechts bei Geburt im Ausland. Übergangsrecht. Art. 57 Abs. 3 BüG. 1. Der von einem im Ausland geborenen Schweizer abstammende, selber ebenfalls im Ausland geborene Schweizerbürger, der noch eine andere Staatsangehörigkeit besass und beim Inkrafttreten des BüG (1.1.1953) mehr als 22 Jahre alt war, verlor, sofern er die in Art. 10 BüG vorgesehene Meldung oder Erklärung nicht innerhalb eines Jahres abgab, das Schweizerbürgerrecht auch dann, wenn er die Bestimmungen des BüG damals nicht kannte; solche Unkenntnis ist kein Hinderungsgrund im Sinne von Art. 10 Abs. 4 BüG (Erw. 3). 2. Dagegen erstreckte sich dieser Verlust nicht auf seine bei Inkrafttreten des BüG noch unmündigen Kinder; für diese gilt die Verwirkungsbestimmung des Art. 10 BüG, wonach das Schweizerbürgerrecht mangels Meldung oder Erklärung mit der Vollendung des 22. Lebensjahres verloren geht (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 22. Dezember 1965 Sprache: de
Doppelbesteuerung. Ein Kanton, in dem eine Unternehmung weder den Sitz noch eine Betriebsstätte, sondern nur Grundbesitz hat, kann sie im System der Reineinkommenssteuer für den Reinertrag des Grundeigentums (Mietzinseinnahmen unter Abzug der Liegenschaftskosten und des verhältnismässigen Schuldzinsenanteils) besteuern und braucht Verluste aus dem Geschäftsbetrieb oder aus der Liegenschaftsverwaltung in andern Kantonen nicht zu berücksichtigen.
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1965 Sprache: fr
1. Legitimation eines idealen Vereins zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Entscheid, der seine statutarische Tätigkeit behindert; Zulässigkeit der Beschwerde trotz Fehlens eines aktuellen praktischen Interesses (Erw. 1). 2. Angebliche rechtsungleiche Behandlung, bewirkt durch das Verbot gewisser Kundgebungen (Erw. 3). 3. Freiheitsrechte und öffentliche Ordnung; Voraussetzungen, unter denen die Verwaltung die Freiheitsrechte auf Grund ihrer allgemeinen Polizeigewalt beschränken darf; Befugnis der Verwaltung, Demonstrationen zu verbieten, bei denen zu befürchten ist, dass Behördemitglieder an der Ausübung ihrer Funktionen gehindert, der Verkehr gestört und Schlägereien ausgelöst werden (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1965 Sprache: fr
Die kantonale Behörde, die den Steuerwert der Liegenschaften festzusetzen hat, handelt nicht willkürlich, wenn sie von Weisungen des Finanzdepartements insoweit abweicht, als ihr diese Weisungen im Widerspruch zu stehen scheinen zum Gesetz, das nach der Kantonsverfassung allein Grundlage der Steuern sein kann.
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1965 Sprache: fr
1. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist es dem Bürger nicht gestattet, sich unter Berufung auf Art. 4 BV über eine zugunsten eines Dritten getroffene Massnahme zu beschweren, wenn die Behörde ihm die gleiche Vergünstigung einräumen wollte, er sie aber abgelehnt hat (Erw. 2). 2. Der Grundeigentümer ist zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die einem Dritten erteilte Baubewilligung (oder einen Plan, der eine solche Bewilligung in sich schliesst) immer dann legitimiert, wenn er rechtlich geschützte Interessen geltend gemacht. Prüfungverschiedener Bestimmungen der waadtländischen Baugesetzgebung darauf hin, ob sie Interessen der Nachbarn schützen (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 10. November 1965 Sprache: de
Verkaufswagengebühr, Überprüfung der Verfassungsmässigkeit kantonalen Rechtes, Rechtsgleichheit, Handels- und Gewerbefreiheit. Art. 4 und 31 BV. 1. Wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens geltend gemacht, eine Bestimmung des kantonalen Rechtes sei bundesverfassungswidrig, so können sich die Verwaltungsbehörden der Prüfung dieser Frage nicht entschlagen (Erw. 3 lit. a). 2. Die Belastung von Kantonseinwohnern und Kantonsfremden mit unterschiedlichen Hausiergebühren (hier Verkaufswagengebühren) verstösst grundsätzlich gegen die Rechtsgleichheit und gegen die Handels- und Gewerbefreiheit (Erw. 3 lit. b).
Dossiernummer: Datum: 5. November 1965 Sprache: de
Aufsicht über die Privatversicherung. 1. Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Zuständigkeit des Bundesgerichts (Erw. 2). 3. Unzulässigkeit allgemeiner Feststellungsbegehren (Erw. 2). 4. Darf das eidg. Justiz- und Polizeidepartement einer zur Rückversicherung, dagegen nicht zur Lebensversicherung in der Schweiz ermächtigten ausländischen Versicherungsunternehmung die Weiterführung einer im Ausland mit der Fürsorgestiftung eines schweizerischen Berufsverbandes abgeschlossenen Rückversicherung von Leistungen aus Lebensversicherung untersagen, wenn die Stiftung der Versicherungsaufsicht nicht unterstellt worden ist? (Erw. 3, 4). 5. Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Verbots? (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 27. Oktober 1965 Sprache: de
Art. 58 Abs. 1 BV gewährleistet dem Einzelnen die Freiheit, nur von dem zuständigen Richter Recht nehmen zu müssen, und gibt ihm Anspruch auf richtige Besetzung des Gerichts. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts, insbesondere hinsichtlich der Frage der Unabhängigkeit des urteilenden Gerichts.
Dossiernummer: Datum: 13. Oktober 1965 Sprache: fr
Eigentumsgarantie. Gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, materielle Enteignung. 1. Ob eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, prüft das Bundesgericht frei, sobald der Eingriff besonders schwer ist; dass er ausserdem weiter gehe, als bisher üblich war, ist nicht erforderlich (Erw. 1a). 2. Gesetzliche Grundlage, nach neuenburgischem Recht, für einen Bebauungsplan, der den Schutz eines Landschaftsbildes bezweckt und aufgestellt wurde vom Regierungsrat anstelle der Gemeinde, welche es ablehnte, die erforderlichen Massnahmen zu treffen (Erw. 1 b). 3. Voraussetzungen, unter denen eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im öffentlichen Interesse liegt; Pflicht der Behörden, das behauptete öffentliche Interesse mit den entgegenstehenden privaten Interessen zu vergleichen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Schutz des natürlichen Landschaftsbildes als im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe (Erw. 2). 4. Begriff der materiellen Enteignung; Präzisierung der bisherigen ständigen Rechtsprechung (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 13. Oktober 1965 Sprache: it
Art. 31 BV. Soweit Art. 37 des Tessiner Sanitätsgesetzes die Bewilligung zum Betrieb einer Apotheke davon abhängig macht, dass der sie leitende Apotheker ihr Eigentümer sei, und soweit er den Apothekern verbietet, Eigentümer mehrerer Apotheken zu sein, ist er mit dem Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit unvereinbar.
Dossiernummer: Datum: 12. Oktober 1965 Sprache: de
Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz (Madrider Übereinkunft Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft, Fassung von Lissabon, Art. 6 Abs. 1). Verweigerung der Eintragung einer Marke, die als wesentlichen Bestandteil ein als Gemeingut anzusehendes Zeichen verwendet (MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2). Marke, deren Hauptbestandteil ein der englischen Sprache entnommener, auf Eigenschaften der Ware hinweisender Ausdruck ist (Marke "ever fresh" für Wäsche- und Kleidungsstücke).
Dossiernummer: Datum: 5. Oktober 1965 Sprache: fr
1. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid des eidgen. Amtes, das im Anschluss an ein Wiedererwägungsgesuch einem Handelsregisterführer Weisungen erteilt. Art. 117 HRegV. (Erw. 1). 2. Handelsregistereintrag betreffend die Befugnisse des zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählten Direktors einer A.-G. (Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift). Art. 717 ff. OR (Erw. 3 und 4). 3. Prüfungspflicht des Handelsregisterführers. Art. 940 Abs. 1 OR, Art. 21 Abs. 1 HRegV. (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1965 Sprache: de
Wehrsteuer vom Einkommen natürlicher Personen: Besteuerung einer Kapitalabfindung für den Anspruch auf Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft.
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1965 Sprache: de
Wehrsteuer; Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (AS 1951, 892). Besteuerung einer in den Vereinigten Staaten wohnenden Person für den Ertrag ihrer in der Schweiz gelegenen Grundstücke; Bemessung des Abzugs für Schuldzinsen.
Dossiernummer: Datum: 30. September 1965 Sprache: de
Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 97 ff. OG), insbesondere in Zivilstandssachen (Art. 99, I, c OG). Der Vollzug der Entscheidung, die der Verwaltungsgerichtsbeschwerde unterliegt, hindert die Beschwerdeführung nicht. (Erw. 1). Solange die Beschwerde offen steht oder hängig ist, soll die Entscheidung (hier: die Bewilligung zur Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe) wenn möglich nicht oder nur mit Vorbehalt vollzogen werden. (Erw. 2). Lauf der Beschwerdefrist gegenüber einer den persönlich betroffenen Personen nicht mitgeteilten Eintragungsbewilligung nach Art. 137 ZStV. (Erw. 3). Welches ist die Rechtslage bei Bewilligung der Eintragung in mehreren Kantonen in verschiedenen Zeitpunkten? (Erw. 4). Von Art. 7f Abs. 1 NAG verpönte Umgehungsabsicht: Kann die Aufsichtsbehörde die Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe bei Annahme einer solchen von den Eheleuten bestrittenen Absicht verweigern? (Erw. 5). Die Bewilligung zur Eintragung einer Eheschliessung greift der Eheungültigkeitsklage nicht vor. (Erw. 5).

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