Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 13. Dezember 1967 Sprache: fr
Gerichtsstand des Wohnsitzes. Art. 59 BV. 1. Die Klage auf Herausgabe einer Geldsumme, die bei einem Dritten zur Sicherstellung einer streitigen Forderung hinterlegt wurde, ist keine persönliche Ansprache, wenn die Hinterlegung an die Stelle eines Pfand- oder Retentionsrechts trat (Erw. 1). 2. Die Garantie des Wohnsitzgerichtsstandes kann nicht angerufen werden gegenüber einer Widerklage, die auf Grund des gleichen Rechtsverhältnisses wie die Hauptklage erhoben wird, so dass mit dem Urteil über die eine Klage auch über die andere entschieden werden muss. Prüfung des Zusammenhangs der beiden im vorliegenden Falle erhobenen Klagen (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 29. November 1967 Sprache: de
Besteuerung der an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften beteiligten Personen. Behandlung von Forderungen, die den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern neben ihren als solchen verbuchten Kapitalanteilen und den Kommanditären neben ihrer Kommandite gegen die Gesellschaft zustehen. Voraussetzungen, unter denen solche Guthaben als Anteile am Geschäftsvermögen zu betrachten und die Guthaben sowie ihre Erträgnisse daher nicht am Wohnsitz der Gesellschafter, sondern am Sitz der Gesellschaft zu versteuern sind (Erw. 1). Anwendung der massgebenden Kriterien auf das Kontokorrentguthaben eines Kommanditärs bei der Kommanditgesellschaft (Erw. 2).

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