Kauf, Verjährung. Art. 97, 127 und 197 OR. Die Vereinbarung über eine "komplett neutrale Verpackung" ist grundsätzlich keine Zusicherung nach Art. 197 OR, sondern eine den Vertrag ergänzende selbständige Nebenabrede über die Geheimhaltungspflicht des Verkäufers. Ihre Verletzung führt zu einem Schadenersatzanspruch (Art. 97 OR), der nach Art. 127 OR in 10 Jahren verjährt (Erw. 2).