Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 29. August 1970 Sprache: it
Recht der Erben, eine Schenkung des Erblassers wegen Nichterfüllung der Auflage zu widerrufen. Voraussetzungen. Art. 251 Abs. 2 OR. 1. Der Begriff des Erben im Sinne von Art. 251 Abs. 2 OR entspricht dem allgemeinen des ZGB (Erw. 1a). 2. Die Aktivlegitimation beurteilt sich nicht nach Prozess-, sondern nach dem Zivilrecht (Erw. 1 b). 3. Bis zum Ablauf der Frist des Art. 251 Abs. 1 OR können die Erben die Schenkung widerrufen und aus einem bereits vor dem Tode des Schenkers eingetretenen Grunde Klage einreichen (Art. 251 Abs. 2; Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 7. Juli 1970 Sprache: de
Kauf, Verjährung. Art. 97, 127 und 197 OR. Die Vereinbarung über eine "komplett neutrale Verpackung" ist grundsätzlich keine Zusicherung nach Art. 197 OR, sondern eine den Vertrag ergänzende selbständige Nebenabrede über die Geheimhaltungspflicht des Verkäufers. Ihre Verletzung führt zu einem Schadenersatzanspruch (Art. 97 OR), der nach Art. 127 OR in 10 Jahren verjährt (Erw. 2).

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