Erbvertrag, durch den der Verfügende sein Landgut einem Dritten vermacht, der sich verpflichtet, den Erben des Verfügenden einen bestimmten Betrag zu zahlen. 1. Der Erbe, der eine Klage auf Feststellung der Ungültigkeit eines solchen Vertrags wegen Simulation einleitet, hat seine Klage nicht bloss gegen den Vermächtnisnehmer, sondern gegen alle seine Miterben zu richten (Erw. 3).
2. Die Parteien dürfen in einem entgeltlichen Erbvertrag vereinbaren, dass der Begünstigte den Erben des Verfügenden eine Leistung zu erbringen hat (Erw. 4).
3. Ist der streitige Erbvertrag simuliert? (Erw. 5).
4. Bedeutet der streitige Erbvertrag eine Umgehung des Gesetzes, insbesondere der Art. 19 ff. EGG? (Erw. 6).