Daten von nachträglichen Entscheiden (NEN) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. c): | Diese Datenfelder erscheinen in derOnline-Ansichtfolgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansichtfolgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
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- 1.6
- Zusatzinformationen:
| | | |
- 1.6.1
- Angaben zu Ersterfassung
(bezogen auf erstmaliges Speichern der strukturierten Daten bei einem NEN):
| | | |
- 1.6.1.1
- Datum und Uhrzeit
| X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 1.6.1.2
- Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer
mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
| X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 1.6.2
- Angaben zu letzter Mutation
(bezogen auf letztmalige Mutation der strukturierten Daten bei einem NEN):
| | | |
- 1.6.2.1
- Datum und Uhrzeit
| X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 1.6.2.2
- Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer
mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
| X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 1.7
- Elektronische Kopien:
| | | |
- 1.7.1
- Bei CH-NEN:
| | | |
- 1.7.1.1
- Elektronische Kopien von CH-NEN gegen Erwachsene
| — | B1 | — (kann für B1-Behörden auf Wunsch separat gedruckt werden) |
- 1.7.1.2
- System-ID, Dateiname, erfassender Nutzer bzw. erfassende Nutzerin und Erfassungsdatum
| X | B1 | nicht auszugsrelevant |
- 1.7.2
- Bei ausländischen NEN:
| | | |
- 1.7.2.1
- Elektronische Kopien des ausländischen Meldeformulars des NEN
| — | B1–B4 | alle Auszüge (als Anhang) |
- 1.7.2.2
- System-ID, Dateiname, erfassender Nutzer bzw. erfassende Nutzerin und Erfassungsdatum
| X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 2.
- Beim NEN «Absehen vom Vollzug der Reststrafe»:
| | | |
- 2.1
- Falls Reststrafe im NEN ausgewiesen ist:
Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 2.2
- Falls keine Reststrafe im NEN ausgewiesen ist:
Vermerk, dass keine Angaben vorhanden sind
| — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 3.
- Beim NEN «Amnestie»:
| | | |
- 3.1
- Angabe, ob Amnestie zur direkten Entlassung aus dem Strafvollzug führt
(zur Berechnung des Neubeginns des Fristenlaufs nach Art. 67c Abs. 3 StGB40)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.
- Beim NEN «Änderung der Massnahme»:
(zur gleichzeitigen Aufhebung und Neuanordnung von Massnahmen; nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet)
| | | |
- 4.1
- Bezeichnung der aufgehobenen Massnahme
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.2
- Bezeichnung der neu angeordneten Massnahme
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.3
- Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
- 4.4
- Falls Reststrafe ausgewiesen:
| | | |
- 4.4.1
- Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.4.2
- Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe
mit Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Reststrafe zu Gunsten dieser Massnahme, Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Reststrafe
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.4.3
- Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet:
mit folgenden Angaben zur Probezeit:
| | | |
- 4.4.3.1
- Dauer der Probezeit
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.4.3.2
- Eröffnungsdatum des NEN
(Beginn der Probezeit)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.4.3.3
- Ende der Probezeit
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 4.4.3.4
- Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
| | | |
- 5.
- Beim NEN «Änderung der Weisung»:
| | | |
- 5.1
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 6.
- Beim NEN «Anordnung der Zuteilung einer Begleitperson»:
(Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.)
| | | |
- 7.
- Beim NEN «Anordnung von Bewährungshilfe»:
| | | |
- 7.1
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 8.
- Beim NEN «Erteilung einer Weisung»:
| | | |
- 8.1
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 9.
- Beim NEN «Anordnung eines neuen Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
| | | |
- 9.1
- Bezeichnung des neu angeordneten Verbots
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 9.2
- Alle Felder nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4
| (siehe Anhang 2 Ziff. 3.4.4) | (siehe Anhang 2 Ziff. 3.4.4) | (siehe Anhang 2 Ziff. 3.4.4) |
- 10.
- Beim NEN «Aufhebung der Zuteilung der Begleitperson»:
(Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.)
| | | |
- 11.
- Beim NEN «Aufhebung der Bewährungshilfe»:
| | | |
- 11.1
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
| | | |
- 12.
- Beim NEN «Aufhebung der Massnahme»:
(nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet)
| | | |
- 12.1
- Bezeichnung der aufgehobenen Massnahme
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.2
- Entlassungsdatum
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.3
- Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
- 12.4
- Falls Reststrafe ausgewiesen:
| | | |
- 12.4.1
- Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.4.2
- Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe
mit Angabe, ob Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Reststrafe
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.4.3
- Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet
mit folgenden Angaben zur Probezeit:
| | | |
- 12.4.3.1
- Dauer der Probezeit
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.4.3.2
- Eröffnungsdatum des NEN
(Beginn der Probezeit)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.4.3.3
- Ende der Probezeit
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 12.4.3.4
- Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 13.
- Beim NEN «Aufhebung der Weisung»:
| | | |
- 13.1
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 14.
- Beim NEN «Aufhebung des Aufschubs des Vollzugs der Landesverweisung»:
(Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.)
| | | |
- 15.
- Beim NEN «Aufhebung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
| | | |
- 15.1
- Bezeichnung des Verbots, welches aufgehoben werden soll
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 15.2
- Aufhebungsdatum
(bezeichnet Datum, ab dem Verbot nicht mehr wirksam ist)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 16.
- Beim NEN «Aufschubs des Vollzugs der Landesverweisung»:
(Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.)
| | | |
- 17.
- Beim NEN «Aufschub des Vollzugs der Strafe zugunsten der laufenden Massnahme»:
(Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.)
| | | |
- 18.
- Beim unechten NEN «Ausserordentliche Bestimmung eines angemessenen und ausschliesslich fristenrelevanten Datums für das Vollzugsende»:
(unechter NEN nach Art. 44 zur Übersteuerung der Fristenberechnung, für den Fall, dass die dazu benötigten Daten nicht verfügbar sind)
| | | |
- 18.1
- Bezeichnung der Sanktion, auf die sich das Vollzugsende bezieht
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 18.2
- Vollzugsende-Datum
(von stationären Massnahmen, ambulanten Behandlungen, widerrufenen Freiheitsstrafen bei einem Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.
- Beim NEN «Bedingte Entlassung»:
(aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug)
| | | |
- 19.1
- Angabe der Grundurteile, auf die sich die bedingte Entlassung bezieht
mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
- 19.2
- Bezeichnung der Sanktion, auf die sich die bedingte Entlassung bezieht
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.3
- Entlassungsdatum
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.4
- Angaben zur Probezeit:
| | | |
- 19.4.1
- Dauer der Probezeit
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.4.2
- Eröffnungsdatum des NEN
(Beginn der Probezeit)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.4.3
- Ende der Probezeit
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.4.4
- Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 19.5
- Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
- 19.6
- Falls Reststrafe ausgewiesen: Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 20.
- Beim NEN «Begnadigung»:
(bezieht sich auf Strafen, für die eine mildere Strafe im Vollzug vorgesehen ist)
| | | |
- 20.1
- Angabe der Grundurteile, auf die sich die Begnadigung bezieht
mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
- 20.2
- Bezeichnung der Strafe, für welche die Begnadigung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 20.3
- Bezeichnung der milderen Strafe, die zum Vollzug kommt
mit Angabe der in Anhang 2 Ziff. 3.1–3.3 gelisteten Merkmale
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 20.4
- Angabe, ob Begnadigung zur direkten Entlassung aus dem Strafvollzug führt
(zur Berechnung des Neubeginns des Fristenlaufs nach Art. 67c Abs. 3 StGB)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.
- Beim NEN «Endgültige Entlassung»:
| | | |
- 21.1
- Bezeichnung der Sanktion, aus der endgültig entlassen wird
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.2
- Entlassungsdatum
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.3
- Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
- 21.4
- Falls Reststrafe ausgewiesen:
| | | |
- 21.4.1
- Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.4.2
- Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe
mit Angabe, ob Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Reststrafe
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.4.3
- Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet:
mit folgenden Angaben zur Probezeit:
| | | |
- 21.4.3.1
- Dauer der Probezeit
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.4.3.2
- Eröffnungsdatum des NEN
(Beginn der Probezeit)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.4.3.3
- Ende der Probezeit
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 21.4.3.4
- Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
| | | |
- 22.
- Beim NEN «Erklärung zur Vollstreckbarkeit des Grundurteils in der Schweiz»:
(nur bei ausländischen Grundurteilen, welche in der Schweiz vollstreckt werden)
| | | |
- 22.1
- Angabe, ob zur Vollstreckung des Grundurteils eine Anpassung der Sanktion ausgesprochen wurde oder nicht
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 22.2
- Falls Anpassung ausgesprochen:
| | | |
- 22.2.1
- Bezeichnung der Sanktion des Grundurteils, die angepasst werden soll
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 22.2.2
- Inhalt der Anpassung
mit Bezeichnung der angepassten Sanktion mit Angabe ihrer in Anhang 2 Ziff. 3.3–3.4 gelisteten Sanktionsmerkmale
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 23.
- Beim NEN «Förmliche Mahnung»:
(altrechtlicher NEN; bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs; es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden)
| | | |
- 24.
- Beim NEN «Inhaltliche Einschränkung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps)
| | | |
- 24.1
- Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich eingeschränkt werden soll
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 24.2
- Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Urteilsdispositiv
(Bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rückschlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behördenauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird.)
| — | B1–B4 (nicht anonymisiert) | alle Auszüge (anonymisiert) |
- 24.3
- Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation
(in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 25.
- Beim NEN «Inhaltliche Erweiterung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps)
| | | |
- 25.1
- Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich erweitert werden soll
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 25.2
- Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Entscheiddispositiv
(Bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rückschlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behördenauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird.)
| — | B1–B4 (nicht anonymisiert) | alle Auszüge (anonymisiert) |
- 25.3
- Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation
(in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 26.
- Beim NEN «Nachträglich bedingter Vollzug der Reststrafe»:
| | | |
- 26.1
- Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 26.2
- Angaben zur Probezeit:
| | | |
- 26.2.1
- Dauer der Probezeit
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 26.2.2
- Eröffnungsdatum des NEN
(Beginn der Probezeit)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 26.2.3
- Ende der Probezeit
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 26.2.4
- Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 27.
- Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Massnahme»:
(nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet; siehe Ziff. 9)
| | | |
- 27.1
- Bezeichnung der neu angeordneten Massnahme
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 27.2
- Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe
mit Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Reststrafe zu Gunsten dieser Massnahme, Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, keine Angaben vorhanden
| — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
- 27.3
- Zusätzliche Anordnungen
Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 28.
- Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Strafe nach Art. 100terZiff. 4 StGBin der Fassungvom 18. März 197141»:
(altrechtlicher NEN)
| | | |
- 28.1
- Dauer der altrechtlichen, unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe
mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 29.
- Beim NEN «Nicht widerrufen»:
(bezieht sich auf Verzicht auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs trotz Nichtbewährung)
| | | |
- 29.1
- Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 30.
- Beim NEN «Teilweise widerrufen»:
(bezieht sich auf teilweisen Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs infolge Nichtbewährung)
| | | |
- 30.1
- Bezeichnung der Sanktion, welche teilweise widerrufen wird
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 30.2
- Bedingt zu vollziehender Teil der Sanktion:
mit Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen, Stunden) oder mit Höhe (mit Angabe von Betrag und Währung)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 30.3
- Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Strafe zu Gunsten einer Massnahme
mit Bezeichnung der Massnahme
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 31.
- Beim NEN «Verlängerung der Probezeit»:
(bezieht sich auf Geschehen während des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs)
| | | |
- 31.1
- Bezeichnung der Sanktion, deren Vollzug bedingt aufgeschoben wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 31.2
- Angaben zur verlängerten Probezeit:
| | | |
- 31.2.1
- Dauer der Verlängerung der Probezeit
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 31.2.2
- Eröffnungsdatum des NEN
(ist als Beginn der Verlängerung relevant, wenn Datum nach bisherigem Probezeitende liegt)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 31.2.3
- Ende der verlängerten Probezeit
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 31.2.4
- Zusätzliche Anordnungen während der verlängerten Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 31.3
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 32.
- Beim NEN «Verwarnung»:
(bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs)
| | | |
- 32.1
- Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 33. Beim NEN «Vollzug der Reststrafe»:
| | | |
- 33.1
- Falls Reststrafe im NEN ausgewiesen ist:
Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 33.2
- Falls keine Reststrafe im NEN ausgewiesen ist:
Vermerk, dass keine Angaben vorhanden sind
| — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
- 34.
- Beim NEN «Widerrufen»:
(bezieht sich auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs)
| | | |
- 34.1
- Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 34.2
- Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Strafe zu Gunsten einer Massnahme
mit Bezeichnung der Massnahme
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 34.3
- Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 35.
- Beim NEN «Zeitliche Einschränkung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
| | | |
- 35.1
- Bezeichnung des Verbots, welches zeitlich eingeschränkt werden soll
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 35.2
- Angabe, ob neue Grunddauer oder Verkürzung der Verbotsdauer vorliegt
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 35.3
- Falls neue Grunddauer:
Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), welche als neuer Basiswert verwendet wird, womit bisher angeordnete Verlängerungen oder Verkürzungen nicht mehr zu beachten sind
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 35.4
- Falls Verkürzung der Verbotsdauer:
Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), welche vom bisher berechneten Verbotsende abzuziehen ist
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 36.
- Beim NEN «Verlängerung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
| | | |
- 36.1
- Bezeichnung des Verbots, welches verlängert werden soll
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 36.2
- Umfang der Verlängerung:
mit Dauer (und Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), mit Vermerk unbestimmte Dauer oder mit Vermerk lebenslänglich
| — | B1–B4 | alle Auszüge |
- 36.3
- Rechtskraftdatum des NEN
(Datum, ab dem die Verlängerung wirksam ist, sofern Verbot bereits vor Rechtskraft abgelaufen ist)
| — | B1–B4 | alle Auszüge |