Allgemeine Bestimmungen (1 - 2)
Tierhaltung und Umgang mit Tieren
Allgemeine Bestimmungen (3 - 14)
Ausnahmen von der Pflicht zur Schmerzausschaltung nach Artikel 16 TSchG (15 - 15)
Verbotene Handlungen (16 - 24)
Züchten von Tieren (25 - 30)
Umgang mit Tieren an Veranstaltungen (30 - 30)
Allgemeine Bestimmungen (31 - 36)
Rinder (37 - 43)
Schweine (44 - 51)
Schafe (52 - 54)
Ziegen (55 - 56)
Lamas und Alpakas (57 - 58)
Equiden (59 - 63)
Hauskaninchen (64 - 65)
Hausgeflügel und Haustauben (66 - 67)
Haushunde (68 - 79)
Hauskatzen (80 - 80)
Bewilligung von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen (81 - 84)
Allgemeine Bestimmungen (85 - 88)
Private und gewerbsmässige Wildtierhaltungen (89 - 93)
Bewilligungen (94 - 96)
Fische und Panzerkrebse (97 - 100)
Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren
Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Tieren (101 - 102)
Handel und Werbung mit Tieren (103 - 111)
Tierversuche, gentechnisch veränderte Tiere und belastete Mutanten
Geltungsbereich, zulässige Abweichungen (112 - 113)
Haltung und Zucht von Versuchstieren und Handel mit ihnen (114 - 122)
Haltung und Zucht von gentechnisch veränderten Tieren und belasteten Mutanten sowie Handel mit ihnen (123 - 127)
Durchführung von Tierversuchen (128 - 138)
Bewilligung von Tierversuchen (139 - 142)
Dokumentation und Statistik (143 - 147)
Kommissionen für Tierversuche (148 - 149)
Ausbildung und Verantwortlichkeiten beim Tiertransport (150 - 154)
Umgang mit den Tieren (155 - 162)
Transportmittel und -behälter (163 - 168)
Internationale Tiertransporte (169 - 176)
Töten und Schlachten von Tieren
Allgemeine Bestimmungen (177 - 179)
Verantwortlichkeiten bei der Schlachtung und Umgang mit den Tieren in den Schlachtbetrieben (179 - 183)
Koordination der Kontrollaufgaben in Schlachtbetrieben (188 - 188)
Aus- und Weiterbildung in der Tierhaltung
Allgemeine Bestimmungen (189 - 191)
Ausbildungstypen und Berufsrichtungen (192 - 198)
Anerkennung und Organisation der Aus- und Weiterbildungen (199 - 202)
Anforderungen an die Ausbilderinnen und Ausbilder im Bereich Tierhaltung (203 - 206)
Widerhandlungen (206 - 206)
Verwaltungsaufgaben und Vollzug
Aufgaben des BLV (207 - 209)
Aufgaben der Kantone (210 - 212)
Kontrollen (213 - 218)
Kantonale Gebühren (219 - 219)
Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts (220 - 220)
Übergangs- und Ausnahmebestimmungen (221 - 225)
Inkrafttreten (226 - 226)
Mindestanforderungen für das Halten von Haustieren
Rinder auf vollperforierten Böden
Schweine (ausgenommen Minipigs)
Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren (mit oder ohne Bewilligung)
Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken
Mindestanforderungen für das Halten von Versuchstieren
Maus, Ratte, Hamster, Mongolische Rennmaus, Meerschweinchen
Maus, Ratte, Hamster, Mongolische Rennmaus, Meerschweinchen
Krallenfrosch (Xenopus laevis)
Mindestraumbedarf für den Transport von Nutztieren
Mindestraumbedarf für den Transport von Rindern und Schweinen
Mindestraumbedarf für den Transport von Schafen, Ziegen und Equiden