Verordnungüber den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV)
Ressourcenausgleich durch Bund und Kantone
Begriffe (1 - 5)
Massgebende Einkommen der natürlichen Personen (6 - 7)
Massgebende quellenbesteuerte Einkommen (8 - 10)
Massgebende Vermögen der natürlichen Personen (11 - 14)
Massgebende Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus (15 - 16)
Massgebende Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus (17 - 20)
Massgebende Gewinne der juristischen Personen unter Berücksichtigung der Gewinne aus Patenten (20 - 20)
Massgebende Steuerrepartitionen (21 - 21)
Datenerhebung (22 - 22)
Ausgleichszahlungen (22 - 25)
Lastenausgleich durch den Bund
Datengrundlagen (27 - 28)
Geografisch-topografischer Lastenausgleich
Massgebende Sonderlasten (29 - 30)
Ausgleichszahlungen (31 - 33)
Soziodemografischer Lastenausgleich
Massgebende Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (34 - 35)
Massgebende Sonderlasten der Kernstädte (36 - 37)
Ausgleichszahlungen (38 - 40)
Qualitätssicherung (41 - 45)
Wirksamkeitsbericht (46 - 49)
Fälligkeit der Beiträge (50 - 50)
… (51 - 54)
Härteausgleich (55 - 56)
Temporäre Abfederungsmassnahmen (56 - 56)
Wirksamkeitsbericht (57 - 57)
Berechnung der massgebenden Gewinne der juristischen Personen (57 - 57)
Ergänzungsbeiträge (57 - 57)
Schlussbestimmungen (58 - 59)
Ressourcenpotenzial und standardisierter Steuerertrag
2. Standardisierter Steuerertrag
Massgebendes Einkommen der natürlichen Personen
Massgebendes quellenbesteuertes Einkommen
1. Definition der Variablen und Parameter
3. Parameterwerte für das Referenzjahr 2025
5. Kantonswerte für das Referenzjahr 2025
Massgebendes Vermögen der natürlichen Personen
1. Definition der Variablen und Parameter
2. Berechnung des Faktors Alpha
3. Faktor Alpha für die Bemessungsjahre 2019–2021
4. Kommentar zur Berechnung des Faktors Alpha
5. Kantonswerte für das Referenzjahr 2025
Massgebende Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus
Massgebende Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus
Zuschlagsfaktoren für die Berechnungen der Faktoren Beta
1. Definition der Variablen und Parameter
2. Berechnung der Zuschlagsfaktoren
3. Parameterwerte für Referenzjahre ab 2020
4. Faktoren Beta für Referenzjahre ab 2020
5. Kommentar zur Berechnung der Zuschlagsfaktoren
6. Kantonswerte für das Bemessungsjahr 2019
Massgebende Gewinne der juristischen Personen
1. Definition der Variablen und Parameter
4. Weiteranwendung der Faktoren Beta in den Bemessungsjahren 2017–2024
5. Kantonswerte für das Referenzjahr 2025
Massgebende Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer
Beiträge an die ressourcenschwachen Kantone
1. Definition der Variablen und Parameter
3. Parameterwerte für das Referenzjahr 2025
5. Auszahlung für das Jahr 2025
Beiträge der ressourcenstarken Kantone
1. Definition der Variablen und Parameter
4. Einzahlung für das Jahr 2025
Definition des Begriffs Hauptsiedlungsgebiet und Datenbasis
Massgebende Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur
Massgebende Sonderlasten der Kernstädte
1. Berechnung des Lastenindex der Gemeinden
2. Berechnung des Lastenindex der Kantone
Schätzung des Ressourcenpotenzials bei fehlenden oder nicht weiterverwertbaren Daten
2. Grenzwert für den Bezug von Härteausgleich
3. Nettoergebnis in Prozent des standardisierten Steuerertrags
4. Anfangsbeitrag aus dem Härteausgleich
5. Bestimmung des Faktors Epsilon
6. Beiträge auf der Basis der Globalbilanz 2004/2005
Bereinigung der Anspruchsberechtigung aufgrund des Ressourcenindex 2025
Temporäre Abfederungsmassnahmen
1. Berechnung der Ausgleichszahlungen




















. Entspricht dem durchschnittlichen steuerbaren Anteil der Boxengewinne nach (statutarischer) Entlastung.




















). Zudem wird berücksichtigt, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer den Kantonen ohne Reduktion zukommt:

wie auch mit der Berechnungsweise nach Ziffer 2 dieses Anhangs
berechnet. Die massgebenden Gewinne
berechnen sich aus dem mit dem Umbuchungsfaktor
gewichteten Mittel der beiden Resultate:



























,
,
.
,















,
,
.
,
Gewichtung der Bruttoeinkommen von Grenzgängern aus dem Nachbarstaat X des Kantons k im Bemessungsjahr T gemäss Anhang 3
Bruttoeinkommen von Grenzgängern aus dem Nachbarstaat X des Kantons k im Bemessungsjahr T gemäss Anhang 3
Faktor Beta des Gesellschaftstyps gemischte Gesellschaft im Bemessungsjahr T gemäss Anhang 6

























,
,
.
.






, dem letzten Referenzjahr, in welchem alle Bemessungsjahre aus dem alten System stammen. Dazu werden die Ausgleichszahlungen des aktuellen Referenzjahres addiert.
ressourcenschwachen Kantone in den Jahren 2024–2030 beträgt je 180 000 000 Franken:
ergibt sich aus der Multiplikation des Ergänzungsbeitrags pro Einwohnerin und Einwohner
mit der Bevölkerung

im Jahr 2023,
und der Ausgleichszahlungen pro Einwohnerin und Einwohner im aktuellen Referenzjahr,
kleiner als der Zielwert des Ergänzungsbeitrags,
, dann entspricht der Ergänzungsbeitrag pro Einwohnerin und Einwohner,
, der Differenz zwischen dieser Summe und dem Zielwert. Im gegenteiligen Fall beträgt er Null.
, wird jährlich so festgelegt, dass die Gesamtbeiträge aller Kantone genau 180 Millionen Franken ergeben.