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Verordnung des EDI
über die Personensicherheitsprüfungen
(PSPV-EDI)

vom 12. August 2013 (Stand am 1. September 2013)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über
die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),

verordnet:

1

Art. 1 Gegenstand  

1 Die­se Ver­ord­nung legt für die Funk­tio­nen des EDI nach An­hang 1 PSPV die je­wei­li­ge Prüf­stu­fe nach Ar­ti­kel 9 Ab­satz 1 PSPV fest.

2 Die Prüf­stu­fen wer­den im An­hang fest­ge­legt.

Art. 2 Aktualisierung der Anhänge  

1 Die Ge­schäfts­lei­tung des Ge­ne­ral­se­kre­ta­ri­ats des EDI be­an­tragt der De­par­te­ments­vor­ste­he­rin oder dem De­par­te­ments­vor­ste­her bei Be­darf die Ak­tua­li­sie­rung des An­hangs.

2 Wird An­hang 1 PSPV ge­än­dert, so be­an­tragt die Ge­schäfts­lei­tung des Ge­ne­ral­se­kre­ta­ri­ats des EDI spä­tes­tens sechs Mo­na­te nach In­kraft­tre­ten die­ser Än­de­rung die ent­spre­chen­de Än­de­rung des An­hangs der vor­lie­gen­den Ver­ord­nung.

Art. 3 Übergangsbestimmung  

Bei Per­so­nen in Funk­tio­nen, für de­ren Aus­übung bis­her kei­ne Per­so­nen­si­cher­heits­prü­fung oder ei­ne Per­so­nen­si­cher­heits­prü­fung nach ei­ner tiefe­ren Prüf­stu­fe durch­ge­führt wer­den muss­te, ist die neu vor­ge­schrie­be­ne Per­so­nen­si­cher­heits­prü­fung spä­tes­tens einen Mo­nat nach In­kraft­tre­ten die­ser Ver­ord­nung ein­zu­lei­ten.

Art. 4 Inkrafttreten  

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Sep­tem­ber 2013 in Kraft.

Anhang

(Art. 1 Abs. 2)

Funktionen innerhalb des EDI, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

1. Generelle Funktionen innerhalb des EDI

Funktionen

Prüfstufen

Direktorinnen/Direktoren von Ämtern und deren Stellvertreter/innen

12

Generalsekretär/in und dessen/deren Stellvertreter/innen

12

Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

12

Informationschef/in und dessen/deren Stellvertreter/in

11

Sekretärinnen/Sekretäre der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

11

Referentinnen/Referenten; Berater/innen

11

Datenschutz- und Informationssicherheitsverantwortliche

11

Verantwortliche für Informatiksicherheit und Objektschutz

11

Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfungen (SIBAD)

10

Risikomanager/in des Departements

11

Pressesprecher/in

11

Bundesratsweibel/in

11

Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin / des Departementsvorstehers

11

Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen

11

2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDI

2.1 GS-EDI

Funktionen

Prüfstufen

Chef/in Bereich Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, dessen/deren
Stellvertreter/in und Mitarbeiter/innen

11

2.2 Bundesamt für Gesundheit

Funktionen

Prüfstufen

Kader der Abteilungen Lebensmittelsicherheit, Strahlenschutz und
Chemikalien

11

2.3 Bundesarchiv

Funktionen

Prüfstufen

Sämtliche

11

2.4 Bundesamt für Veterinärwesen

Funktionen

Prüfstufen

Direktor/in des Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) und
dessen/deren Stellvertreter/in

11

Leiter/in Biosicherheit IVI

11

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