1 Das elektronische Abstimmungssystem zählt und speichert die abgegebenen Stimmen bei jeder Abstimmung.
2 Das Stimmverhalten der Ratsmitglieder und das Ergebnis werden auf elektronischen Anzeigetafeln angezeigt.
3 Die Präsidentin oder der Präsident gibt das Ergebnis bekannt.
4 Das Ergebnis wird in Form einer Namensliste veröffentlicht.19
5 Auf der Namensliste wird für jedes Ratsmitglied vermerkt, ob es:
- a.
- Ja stimmt;
- b.
- Nein stimmt;
- c.
- sich der Stimme enthält;
- d.
- an der Abstimmung nicht teilnimmt; oder
- e.
- entschuldigt ist.
6 Als entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für einen ganzen Sitzungstag aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60 ParlG oder wegen Todesfalls im engen Familienkreis, Mutterschaft, Unfall oder Krankheit abgemeldet hat.20
6bis Als teilweise entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für Teile des Sitzungstages aufgrund eines Auftrages eines parlamentarischen Organes abgemeldet hat.21
7 …22
18 Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses vom 22. März 2013 (Elektronische Abstimmungsanlage), in Kraft seit 1. März 2014 (AS 2014 251; BBl 20129463).
19 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses vom 17. Dez. 2021 (Namensliste bei allen Abstimmungen), in Kraft seit 28. Febr. 2022 (AS 2022 107; BBl 20212696).
20 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses vom 20. März 2015 (Anpassung der Entschuldigungsgründe), in Kraft seit 1. Juni 2015 (AS 2015 1295; BBl 2015 2239).
21 Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses vom 20. März 2015 (Anpassung der Entschuldigungsgründe), in Kraft seit 1. Juni 2015 (AS 2015 1295; BBl 2015 2239).
22 Aufgehoben durch Ziff. I des Beschlusses vom 17. Dez. 2021 (Namensliste bei allen Abstimmungen), mit Wirkung seit 28. Febr. 2022 (AS 2022 107; BBl 20212696).