Verordnungüber das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB)
Gegenstand, strategische Ziele und Grundsätze (1 - 3)
Vereinbarungen mit Bundesbehörden und anderen Institutionen (4 - 5)
Allgemeine Bestimmungen (6 - 7)
Bau- und Liegenschaftsorgane (8 - 14)
Die BO und ihre Zusammenarbeit mit den BLO (15 - 15)
Die BO des BBL-Immobilienportfolios und ihre Zusammenarbeit mit dem BBL (16 - 21)
Besondere Aufgaben des BBL (22 - 24)
Kreditordnung (28 - 29)
Logistik (30 - 31)
Im Allgemeinen (32 - 32)
Im Bereich des BBL-Immobilienportfolios und der Logistik (33 - 40)
Schlussbestimmungen (41 - 43)
Verantwortlichkeiten im Immobilienmanagement des ETH-Bereiches (Funktionendiagramm)
Ansprechpartner, an die sich die BO je nach Geschäftsfall wenden können
Aufgaben der verschiedenen Funktionen im Immobilienmanagement der BO des BBL-Immobilienportfolios
2. Aufgaben der Immobilienlogistikerin oder des Immobilienlogistikers auf Stufe BO (IL-BO)