1 Die BKB besteht aus einem oder einer Vorsitzenden und höchstens 9 weiteren Mitgliedern.
2 Die Mitglieder rekrutieren sich insbesondere aus den zentralen Beschaffungsstellen, dem Bereich digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (Bereich DTI der BK), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und dem Generalsekretariat EDA (GS-EDA).32
3 Die BKB hat einen Vorstand, der aus der oder dem Vorsitzenden und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der zentralen Beschaffungsstellen armasuisse, ASTRA und BBL besteht. Der Vorstand hat insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeitsschwerpunkte der BKB festzulegen. Er entscheidet abschliessend über Themen, welche die zentrale Beschaffung von Gütern und Logistik im Bund betreffen.33
4 Die Schweizerische Post AG, die SBB AG, der ETH-Bereich, das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) können in der BKB den Status von Beobachtern einnehmen.34
5 Sie kann ständige Gäste aufnehmen, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter kantonaler und kommunaler Organisationen.
6 Der Vorsitz der BKB und die Führung ihrer Geschäftsstelle werden vom BBL wahrgenommen.35
7 Die BKB gibt sich ein Geschäftsreglement, in dem die Einzelheiten ihrer Organisation und ihrer Arbeit geregelt sind.
8 Entscheidungen im Vorstand werden einstimmig, diejenigen der BKB werden mit einfachem Mehr der Stimmenden gefällt.36
32 Fassung gemäss Anhang Ziff. 9 der V vom 25. Nov. 2020 über die digitale Transformation und die Informatik, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5871).
33 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4873).
34 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. Jan. 2015, in Kraft seit 1. März 2015 (AS 2015 549).
35 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4873).
36 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4873).