Verordnungüber das Informationssystem VIP-Service (IVIPS-Verordnung)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 3)
Daten und Datenbearbeitung (4 - 9)
Datenschutz und Informationssicherheit (10 - 11)
Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung von Daten (12 - 12)
Inkrafttreten (13 - 13)
Personen, deren Daten im IVIPS bearbeitet werden
1 Private Reise oder Durchreise
2 Bilateraler Besuch (auf Einladung einer eidgenössischen Behörde)
3 Teilnahme an einer multilateralen Veranstaltung in der Schweiz
4 Amtsantritt oder Rücktritt von einem Amt in der Schweiz
5 Personen, die Personen gemäss den Ziffern 1–4 begleiten
6 Personen, die den Schutz der Personen gemäss den Ziffern 1–5 wahrnehmen