1 Die erste Abteilung behandelt Geschäfte, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt, Abgaben und Personal haben, sowie Verfahren aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 201516. Sie übt zudem die Aufsicht über die Geschäftsführung der Schätzungskommissionen und ihrer Präsidenten oder Präsidentinnen aus.17
2 Die zweite Abteilung behandelt Geschäfte, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Wirtschaft, Wettbewerb und Bildung haben. Sie ist für die Behandlung von Beschwerden gegen genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen aufgrund des Nachrichtendienstgesetzes zuständig.18
3 Die dritte Abteilung behandelt Geschäfte,die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Sozialversicherungen und Gesundheit haben.19
4 Die vierte und die fünfte Abteilung behandeln Geschäfte, die ihren Schwerpunkt im Bereich des Asylrechts haben.20
5 Die sechste Abteilung behandelt Geschäfte, die ihren Schwerpunkt im Bereich des Ausländer- und Bürgerrechts haben.21
6 Im Einzelnen wird die Geschäftsverteilung im Anhang geregelt.22
16 SR 121
17 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 21. März 2017, in Kraft seit 1. Sept. 2017 (AS 2017 3805).
18 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 6. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 4305).
19 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 17. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1373).
20 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 17. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1373).
21 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 17. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1373).
22 Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 17. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1373).