Art. 19b Daten
1 Im Informationssystem werden Daten bearbeitet: - a.
- zur Gesuchstellerin oder zum Gesuchsteller;
- b.
- zur betreuenden Professorin oder zum betreuenden Professor im Herkunftsland (Referenzperson);
- c.
- zur betreuenden Professorin oder zum betreuenden Professor in der Schweiz;
- d.
- zum Forschungsprojekt oder zu den Werkproben;
- e.
- zur Beurteilung des Gesuchs.
2 Über die Gesuchstellerin und den Gesuchsteller werden folgende Daten bearbeitet: - a.
- Angaben zur Person:
- 1.
- Name, Vorname, akademischer Titel, Fotografie, Passnummer, Zivilstand, Anzahl Kinder, Arbeitgeber,
- 2.
- Adresse, Wohnsitz, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontaktperson, Krankenkasse,
- 3.
- Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität,
- 4.
- Muttersprache, Sprachkenntnisse,
- 5.
- schulischer und beruflicher Werdegang, Bildungsabschlüsse, Forschungsaufenthalte, Auslandaufenthalte, andere Ausbildungsbeiträge,
- 6.
- Zukunftspläne;
- b.
- Dokumente:
- 1.
- Kopien der Zeugnisse, Zertifikate und Diplome,
- 2.
- Motivationsschreiben,
- 3.
- Unterstützungsschreiben der Referenzperson, (fachliche und persönliche Beschreibung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, Beschreibung des Forschungsfelds und der Bedeutung für die Hochschule beziehungsweise Beschreibung der Werkprobe und der Bedeutung für die Laufbahn des Kunstschaffenden),
- 4.
- Forschungsprojekt bei Gesuchen um Wissenschaftsstipendien beziehungsweise Werkprobe bei Gesuchen um Kunststipendien,
- 5.
- Bewertung und Kommentar der Gutachterin und des Gutachters:
- –
- bei Forschenden: betreffend die wissenschaftliche Qualität, Originalität, Methodologie und Durchführbarkeit des Projekts sowie die Eignung des gewählten Hochschulinstituts
- –
- bei Kunstschaffenden: Bewertung und Kommentar der Gutachterin und des Gutachters betreffend Originalität, Potential und Qualität der Werkproben,
- 6.
- Kommentar der entsprechenden schweizerischen diplomatischen Vertretung im EDA-Aussennetz.
3 Über die betreuende Professorin oder den betreuenden Professor in der Schweiz werden folgende Angaben zur Person bearbeitet: - a.
- Name, Vorname, akademischer Titel, E-Mail-Adresse;
- b.
- Arbeitgeber, Adresse.
4 Über die Referenzperson werden folgende Angaben zur Person bearbeitet: - a.
- Name, Vorname, akademischer Titel, E-Mail-Adresse;
- b.
- Arbeitgeber, Adresse;
- c.
- Verhältnis zur Gesuchstellerin oder zum Gesuchsteller.
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Art. 19d Weitergabe der Daten an andere Behörden
Den zuständigen kantonalen Migrationsämtern dürfen für die Gesuche um Aufenthaltsbewilligungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten folgende Daten einer Gesuchstellerin oder eines Gesuchstellers weitergegeben werden: - a.
- Name, Vorname, akademischer Titel, Passnummer, Zivilstand, Anzahl Kinder;
- b.
- Adresse, Wohnsitz, E-Mail-Adresse;
- c.
- Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität;
- d.
- Muttersprache.
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