Verordnung des VBSüber Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP)
Gegenstand (1 - 1)
Allgemeine Bestimmungen (2 - 3)
J+S-Kurse (4 - 10)
J+S-Lager (11 - 15)
... (16 - 16)
Kaderbildung allgemein (21 - 26)
J+S-Leiterinnen und -Leiter (27 - 31)
J+S-Coaches (32 - 34)
... (35 - 35)
J+S-Expertinnen und -Experten (40 - 43)
Beitragsgewährung (44 - 51)
Weitere Leistungen des Bundes (52 - 55)
Administration (56 - 63)
Kaderbildung allgemein (64 - 65)
ESA-Leiterinnen und -Leiter (66 - 69)
ESA-Expertinnen und –Experten (70 - 72)
Beiträge und Verfahren (73 - 78)
Schweizerischer Schulsporttag (78 - 78)
Sportanlagen von nationaler Bedeutung (79 - 81)
Beiträge an internationale Sportanlässe und -kongresse (82 - 82)
Schlussbestimmungen (83 - 84)
A. Allgemeine Sportarten (A-Sportarten)
B. Sportarten mit besonderen Sicherheitsbestimmungen (B-Sportarten)
A. Bestimmungen für A-Sportarten:
B. Spezielle Sicherheitsbestimmungen für B-Sportarten:
C. Spezielle Bestimmungen für die Nutzergrupe 5
D. Spezielle Bestimmungen für Konditions- und Mentaltrainings
E. Ungenügende Anzahl J+S-Leiterinnen oder J+S-Leiter in Aktivitäten nach Buchstabe A
F. Ungenügende Anzahl J+S-Leiterinnen oder J+S Leiter in Aktivitäten nach Buchstabe B
Maximalbeiträge für J+S-Angebote
A. Beiträge für J+S-Kurse der Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5
B. Beiträge für die Teilnahme an Wettkämpfen von J+S-Kursen der Nutzergruppe 1
J+S-Wettkampfkategorien der Nutzergruppe 1
Entschädigung für Bergführerinnen und Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis und J+S-Anerkennung
Zusätzliche Beiträge für J+S-Angebote mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderungen
Beiträge für die Durchführung der J+S-Kaderbildung
2 Kaderbildung der kantonalen Amtsstellen für J+S
Aufgabenkatalog der für die Ausbildung verantwortlichen Personen