Verordnung des EDIüber die Beitragssätze für Finanzhilfen an Schweizerschulen im Ausland (SSchV-EDI)
Grundsätze (1 - 1)
Beiträge nach der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie Lernender (2 - 3)
Beiträge nach der Anzahl Lehrpersonen (4 - 7)
Beiträge nach der Anzahl Unterrichtssprachen (8 - 8)
Inkrafttreten (9 - 9)