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Verordnung des EDI
über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek
(GebV-EDI-NBib)

vom 15. August 2018 (Stand am 1. Oktober 2018)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 1. Oktober 20181 über die Gebühren
der Schweizerischen Nationalbibliothek,

verordnet:

1

Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung legt die An­sät­ze fest, nach de­nen die Ge­büh­ren für die Dienst­leis­tun­gen der Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­bi­blio­thek und al­ler ihr an­ge­glie­der­ten In­sti­tu­tio­nen be­mes­sen wer­den. Die ein­zel­nen Ge­büh­ren sind im An­hang er­sicht­lich.

Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung des EDI vom 17. Ja­nu­ar 20072 über die Ge­büh­ren der Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­bi­blio­thek wird auf­ge­ho­ben.

Art. 3 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ok­to­ber 2018 in Kraft.

Anhang

Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek

1 Recherchen, Expertisen, Labor- und Werkstättenarbeiten

2 Herstellung von Reprografien und Fotografien

2.1 Reprografien und Fotografien analog

2.2 Reprografien und Fotografien digital

2.3 Zusätzliche PC-Arbeiten nach Zeitaufwand

3 Kopien

3.1 Kopien

3.2 E-Book on Demand

4 Beratung, thematische oder bibliografische Recherche

5 Ersatz verlorener oder beschädigter Dokumente

6 Ersatz bei Verlust oder Beschädigung der Benutzerkarte

7 Fernleihe (interbibliothekarischer Leihverkehr)

8 Spezialführungen und Eintritte zu Veranstaltungen

9 Administrative Leistungen

10 Benutzung der Räumlichkeiten und Infrastrukturen

11 Eintritte in das Centre Dürrenmatt Neuchâtel

12 Herstellung von Reproduktionen durch die Schweizerische Nationalphonothek

12.1 Tonträger der Schweizerischen Nationalphonothek

12.2 Tonträger von Dritten, vorbehältlich gewerblicher Leistungen im Sinne von Artikel 8a NBibG

13 Konservierung und Archivierung durch die Schweizerische Nationalphonothek

13.1 Konservierung, vorbehältlich gewerblicher Leistungen im Sinne von Artikel 8a NBibG

13.2 Archivierung, vorbehältlich gewerblicher Leistungen im Sinne von Artikel 8a NBibG

14 Materialkosten der Schweizerischen Nationalphonothek