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Verordnung des EDI
über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek
(GebV-EDI-NBib)
vom 15. August 2018 (Stand am 1. Oktober 2018)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 1. Oktober 20181 über die Gebühren
der Schweizerischen Nationalbibliothek,
verordnet:
1
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung legt die Ansätze fest, nach denen die Gebühren für die Dienstleistungen der Schweizerischen Nationalbibliothek und aller ihr angegliederten Institutionen bemessen werden. Die einzelnen Gebühren sind im Anhang ersichtlich.
Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des EDI vom 17. Januar 20072 über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek wird aufgehoben.
2 [AS 2007 475]
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.