Allgemeine Bestimmungen (1 - 5)
Gewährung von Finanzhilfen anprivate Trägerschaften (6 - 10)
Gewährung von Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden (11 - 11)
Gewährung und Bemessung der Finanzhilfen (12 - 14)
Verfahrensbestimmungen (15 - 17)
Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung (18 - 21)
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (22 - 22)
Schlussbestimmungen (23 - 27)