Allgemeine Bestimmungen (1 - 5)
Finanzhilfen an private Trägerschaften für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten (6 - 7)
Finanzhilfen an private Trägerschaften für Aus- und Weiterbildung (12 - 14)
Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendpolitik (22 - 24)
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (25 - 25)
Schlussbestimmungen (29 - 32)