Haben während eines Bearbeitungsschrittes mehrere Personen ein Mutationsrecht, so können sie entweder gleichzeitig oder sequenziell zugreifen. Die entsprechende Regelung ist im Informationssystem Animex-ch technisch vorgegeben.
37 Leserecht auf eigenen Daten, Mutationsrecht auf den Feldern Büro-Nr., Tel., Fax und Mobiltelefon, Gebäude, Aus- und Weiterbildungen.
38 Leserecht auf eigenen Daten, Mutationsrecht auf den Feldern Büro-Nr., Tel., Fax und Mobiltelefon, Gebäude, Aus- und Weiterbildungen.
39 Leserecht auf eigenen Daten, Mutationsrecht auf den Feldern Büro-Nr., Tel., Fax und Mobiltelefon, Gebäude, Aus- und Weiterbildungen.
40 Leserecht auf eigenen Daten, Mutationsrecht auf den Feldern Büro-Nr., Tel., Fax und Mobiltelefon, Gebäude, Aus- und Weiterbildungen.
41 Leserecht auf eigenen Daten, Mutationsrecht auf den Feldern Büro-Nr., Tel., Fax und Mobiltelefon, Gebäude, Aus- und Weiterbildungen.
42 Leserecht auf eigenen Daten, Mutationsrecht auf den Feldern Büro-Nr., Tel., Fax und Mobiltelefon, Gebäude, Aus- und Weiterbildungen.
43 Je nach Institut oder Laboratorium überprüft und kommentiert AWO die Gesuche obligatorisch oder fakultativ.
44 Nur Ergänzungsgesuche für Fristverlängerungen und Personaländerungen können durch ASI, SDI und RM eingereicht werden.
45 Nur Ergänzungsgesuche für Fristverlängerungen und Personaländerungen können durch ASI, SDI und RM eingereicht werden.
46 Nur Ergänzungsgesuche für Fristverlängerungen und Personaländerungen können durch ASI, SDI und RM eingereicht werden.
47 Der Kanton hat lediglich bei einigen Feldern technischen Inhalts ein Mutationsrecht.
48 Je nach Kanton können die CM selbstständig Fragen an die Institute oder Laboratorien senden.
49 Titel, Schweregrad und statistische Angaben können in Form-A angepasst werden.
5046Leserecht für erteilte Bewilligungen, wenn Versuchstierhaltung in Form-A zugewiesen ist.
51 Leserecht für alle Kantone.
52 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
53 Das BLV besitzt nach Art. 25 TSchG das Beschwerderecht und kann im Informationssystem angeben, wenn es eine Beschwerde eingereicht hat.
54 Zugriff auf Form G nur, wenn Systemrolle SDF zugewiesen und der Name in Form G als SD eingetragen ist.
55 Zugriff auf Form G nur, wenn Systemrolle IPF zugewiesen und der Name in Form G als IP eingetragen ist.
56 Je nach Institut oder Laboratorium kann auch AWO das Gesuch bei der kantonalen Behörde einreichen.
57 Zugriff auf Form-G nur, wenn Systemrolle SDF zugewiesen und der Name in Form-G als SD eingetragen ist.
58 Zugriff auf Form-G nur, wenn Systemrolle IPF zugewiesen und der Name in Form-G als IP eingetragen ist.
59 Leserecht für alle Kantone.
60 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
61 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
62 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
63 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
64 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
65 AWO eines Instituts oder Laboratoriums kann das Gesuch bei der kantonalen Behörde einreichen, falls es mit einem Form-A zusammen eingereicht wird und HAF dies ermöglicht.
66 Je nach Versuchstierhaltung kann auch AWO das Gesuch bei der kantonalen Behörde einreichen.
67 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
68 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
69 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
70 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
71 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
72 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
73 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
74 Schreibrecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Schreibrecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
75 Falls mit Form-A zusammen eingereicht, ist Form-M auch für andere in Form-A aufgeführte Kantone einsehbar.
76 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
77 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
78 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
79 Leserecht, falls das Institut in Form-M aufgeführt ist. Falls Form-M zusätzlich mit Form-A eingereicht wird, gilt das Leserecht nur, falls die Rolle in Form-A aufgeführt ist. Falls Form-M nicht mit Form-A eingereicht wird, gilt ein Leserecht nur, falls das Institut in Form-D aufgeführt ist.
80 Leserecht für alle Kantone.
81 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
82 Das BLV besitzt nach Art. 25 TSchG das Beschwerderecht und kann im Informationssystem angeben, wenn es eine Beschwerde eingereicht hat.
83 Je nach Kanton haben die CM ein Schreibrecht.
84 Die CM können einzig die eigene Aus- und Weiterbildung erfassen.
85 CA des BLV erfasst einzig Ausbildungen nach Art. 197 und Kurse nach Art. 198 Abs. 2 TSchV (SR 455.1).
86 CA des Kantons anerkennt die Weiterbildung im Tierversuchsbereich nach Art. 199 Abs. 4 TSchV.
87 CA des BLV anerkennt einzig Ausbildungen nach Art. 197 und Kurse nach Art. 198 Abs. 2 TSchV.
88 Leserecht für alle Kantone.
89 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
90 Leserecht für alle Kantone.
91 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
92 Leserecht für alle Kantone.
93 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
94 Leserecht für alle Kantone.
95 Leserecht für alle Tierversuchskommissionen.
96 HAF muss das Institut als «beteiligtes Institut» in Form H und das Erstellen des Datenblatts freigeben.
97 HAF muss das Institut als «beteiligtes Institut» in Form H und das Erstellen des Datenblatts freigeben.
98 HAF muss das Institut als «beteiligtes Institut» in Form H und das Erstellen des Datenblatts freigeben.
99 HAF muss das Institut als «beteiligtes Institut» in Form H und das Erstellen des Datenblatts freigeben.
100 Leserechte für Form-D entsprechen den Leserechten für Form-A und Form-M.
101 Leserechte für Form-D entsprechen den Leserechten für Form-A und Form-M.
102 Leserechte für Form-D entsprechen den Leserechten für Form-A und Form-M.
103 Mutationsrechte einzig für kantonale Daten.
104 Mutationsrechte einzig für kantonale Daten.