Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 3)
Massnahmen an Schienenfahrzeugen (4 - 5)
Massnahmen an der Fahrbahn und auf dem Ausbreitungsweg des Schalls (6 - 9)
Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden (10 - 10)
Investitionsförderung und Ressortforschung (10 - 10)
Schlussbestimmungen (11 - 15)