Verordnungüber die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung (VZSchB)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 3)
Verwaltungsschiffe (4 - 8)
Schiffsführer und Schiffsführerinnen (9 - 11)
Ergänzende Bestimmungen (12 - 13)
Schlussbestimmungen (14 - 15)
Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
110 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
120 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
130 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
140 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Brennstoffen
Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter und Sondervorschriften
Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen
Teil 5 Vorschriften für den Versand
Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks
Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
810 Allgemeine Vorschriften für die Schiffe und das Bordgerät
820 Vorschriften für die Ausbildung der Schiffsführer und Schiffsführerinnen
830 Verschiedene Vorschriften, die von der Schiffsbesatzung zu beachten sind