Verordnungüber die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV)
Allgemeine Bestimmungen (1 - 2)
Prüflaboratorien für forensische Genetik (3 - 3)
Andere Laboratorien (4 - 8)
Pflichten der nach den Artikeln 3–8 anerkannten Laboratorien
Allgemeine Pflichten (9 - 11)
Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung von DNA-Profilen (12 - 16)
Aufsicht (17 - 20)
Nachführung der Anhänge (20 - 20)
Schlussbestimmungen (21 - 23)
Massgebende Norm für die Akkreditierung von Laboratorien nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a
1. Zugang zu den Räumlichkeiten
2. Zugriff auf Daten und Proben
4. Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
5. Dokumentation der Tätigkeit und Rückverfolgbarkeit von Änderungen