Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption

Übersetzung


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Art. 35

Die zu­stän­di­gen Be­hör­den der Ver­trags­staa­ten han­deln in Ad­op­ti­ons­ver­fah­ren mit der ge­bo­te­nen Ei­le.

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