Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen AdoptionÜbersetzung |
Art. 42
Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmässigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens ein. |