Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption

Übersetzung


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Art. 42

Der Ge­ne­ral­se­kre­tär der Haa­ger Kon­fe­renz für In­ter­na­tio­na­les Pri­vat­recht be­ruft in re­gel­mäs­si­gen Ab­stän­den ei­ne Spe­zi­al­kom­mis­si­on zur Prü­fung der prak­ti­schen Durch­füh­rung des Über­ein­kom­mens ein.

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