Verordnung
über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
(ÜLV)


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Art. 46 Streitigkeiten über Datenbekanntgaben

Für Strei­tig­kei­ten über Da­ten­be­kannt­ga­ben ist Ar­ti­kel 209bisAHVV20 sinn­ge­mä­ss an­wend­bar.

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