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Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.

Art. 119

1 Die Bur­ger­ge­mein­den set­zen sich nach Mass­ga­be ih­rer Mit­tel zum Wohl der All­ge­mein­heit ein.

2 Sie neh­men ih­re an­ge­stamm­ten Auf­ga­ben wahr.