Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 135

1 Für die Ab­tren­nung des Amts­be­zir­kes Lau­fen vom Kan­ton Bern gel­ten die Ar­ti­kel 105 bis 108 der bis­he­ri­gen Ver­fas­sung.

2 Die­se Be­stim­mung tritt in Kraft, so­bald die­ser Ab­tren­nung in der eid­ge­nös­si­schen Volks­ab­stim­mung zu­ge­stimmt wird.

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