Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 14

1 Die Glau­bens- und Ge­wis­sens­frei­heit und ih­re Aus­übung sind ge­währ­leis­tet.

2 In kei­nem Fall ist es zu­läs­sig, je­man­den zu ei­ner re­li­gi­ösen Hand­lung oder zu ei­nem Be­kennt­nis zu zwin­gen.

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