Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 23

1 Die freie Wahl des Be­ru­fes und des Ar­beits­plat­zes, die freie wirt­schaft­li­che Be­tä­ti­gung so­wie das Recht zu be­ruf­li­chem und ge­werk­schaft­li­chem Zu­sam­menschluss sind ge­währ­leis­tet.

2 Das In­sti­tut der Ver­trags­frei­heit ist un­an­tast­bar.

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