Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 45

1 Kan­ton und Ge­mein­den un­ter­stüt­zen die be­ruf­li­che und die nicht­be­ruf­li­che Er­wach­se­nen­bil­dung.

2 Der Kan­ton er­leich­tert die Aus­bil­dung durch fi­nan­zi­el­le Bei­trä­ge oder an­de­re Mass­nah­men zur För­de­rung der Chan­cen­gleich­heit.

3 Der Kan­ton setzt sich für Zu­sam­men­ar­beit und Ko­or­di­na­ti­on im Bil­dungs­we­sen ein.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden