Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 50

1 Kan­ton und Ge­mein­den schaf­fen güns­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen für ei­ne struk­tu­rell und re­gio­nal aus­ge­wo­ge­ne, leis­tungs­fä­hi­ge Wirt­schaft.

2 Sie stre­ben die Er­hal­tung exis­tenz­fä­hi­ger Klein- und Mit­tel­be­trie­be so­wie ei­nes breit ge­streu­ten De­tail­han­dels an.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden