Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 7518

Der Gros­se Rat be­han­delt den Be­richt über die Richt­li­ni­en der Re­gie­rungs­po­li­tik, den Auf­ga­ben- und Fi­nanz­plan so­wie wei­te­re grund­le­gen­de Plä­ne in ein­zel­nen Auf­ga­ben­be­rei­chen.

18 An­ge­nom­men in der Volks­ab­stim­mung vom 24. Fe­br. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2008. Ge­währ­leis­tungs­be­schluss vom 18. Dez. 2008 (BBl 2009 555Art. 1 Ziff. 1, 2008 6053).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden