Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verfassung
des Kantons Bern

vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleis­tungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.

Art. 78

Der Gros­se Rat be­auf­sich­tigt die Re­gie­rung und die Ge­schäfts­füh­rung der obers­ten Ge­rich­te und führt die Ober­auf­sicht über die Ver­wal­tung und die an­de­ren Trä­ger öf­fent­li­cher Auf­ga­ben.