Verfassung
|
Art. 84
1 Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Dem Berner Jura ist ein Sitz gewährleistet. Wählbar sind die französischsprachigen Stimmberechtigten, die in einem der drei Amtsbezirke Courtelary, Moutier oder La Neuveville wohnen. |