Verfassung
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§ 13 Erfüllung der Aufgaben
1 Kanton und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben bevölkerungsnah, wirksam und kostenbewusst. 2 Der Kanton erfüllt seine Aufgaben dezentral, wenn sie sich dafür eignen und der wirtschaftliche Einsatz der Mittel es erlaubt. |