Verfassung
des Kantons Uri

vom 28. Oktober 1984 (Stand am 11. März 2020) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 43 Gesetzgebung

Die Ge­setz­ge­bung führt die Grund­sät­ze über das Bil­dungs­we­sen und ins­be­son­de­re über die Dau­er der ob­li­ga­to­ri­schen Schul­pflicht so­wie über die Kul­tur­pfle­ge nä­her aus.

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