Verfassung
des Kantons Schwyz

vom 24. November 2010 (Stand am 22. März 2019) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf den Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 1 Kanton Schwyz

1 Der Kan­ton Schwyz ist ein sou­ve­rä­ner Stand der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft.

2 Er ist ein frei­heit­li­cher, de­mo­kra­ti­scher und so­zia­ler Rechts­staat.

3 Die Staats­ge­walt be­ruht auf dem Volk und wird nach dem Grund­satz der Ge­wal­ten­tei­lung aus­ge­übt.

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