Verfassung
des Kantons Schwyz

vom 24. November 2010 (Stand am 22. März 2019) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf den Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 15 Familie

1 Der Staat för­dert die Fa­mi­lie als Ge­mein­schaft von Er­wach­se­nen und Kin­dern.

2 Er schafft gu­te Vor­aus­set­zun­gen für die Be­treu­ung der Kin­der in und aus­ser­halb der Fa­mi­lie.

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