Verfassung
des Kantons Schwyz

vom 24. November 2010 (Stand am 22. März 2019) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf den Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 4 Eigenverantwortung und Mitverantwortung

1 Je­de Per­son trägt Ver­ant­wor­tung für sich selbst und Mit­ver­ant­wor­tung für Ge­sell­schaft und Staat.

2 Der Staat un­ter­stützt die In­itia­ti­ve von Ein­zel­per­so­nen und Or­ga­ni­sa­tio­nen zur För­de­rung des Ge­mein­wohls, das Ver­eins­le­ben und die Frei­wil­li­gen­ar­beit.

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