Verfassung
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§ 4 Eigenverantwortung und Mitverantwortung
1 Jede Person trägt Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für Gesellschaft und Staat. 2 Der Staat unterstützt die Initiative von Einzelpersonen und Organisationen zur Förderung des Gemeinwohls, das Vereinsleben und die Freiwilligenarbeit. |