Verfassung
des Kantons Schwyz

vom 24. November 2010 (Stand am 22. März 2019) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf den Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 85 Aufgaben und Pflichten

1 Staats­kir­chen­recht­li­che Kör­per­schaf­ten un­ter­stüt­zen die Kir­chen in der Er­fül­lung ih­rer Auf­ga­ben. Sie kön­nen im Rah­men ih­rer Rechts­ord­nun­gen wei­te­re Auf­ga­ben über­neh­men.

2 Sie or­ga­ni­sie­ren sich nach de­mo­kra­ti­schen Grund­sät­zen und re­geln das Stimm- und Wahl­recht.

3 Sie ver­wal­ten ihr Ver­mö­gen und ih­re Ein­künf­te nach den staat­li­chen Grund­sät­zen ei­ner ge­ord­ne­ten Haus­halts­füh­rung.

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