Verfassung
des Kantons Glarus

vom 1. Mai 1988 (Stand am 6. März 2023) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 15 Wirtschaftsfreiheit

Die freie wirt­schaft­li­che Tä­tig­keit, ins­be­son­de­re die freie Wahl und Aus­übung ei­nes Be­ru­fes und die freie Er­werbs­tä­tig­keit, ist ge­währ­leis­tet.

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